Learning Agreements
Die Lehrprofessur für Personalmanagement bietet Studierenden grundsätzlich die Möglichkeit, Prüfungsleistungen im Ausland abzulegen. Zur Anerkennung dieser Prüfungsleistungen ist folgende Verfahrensweise zu beachten:
- Für eine Anerkennung der Prüfungsleistung ist es erforderlich, vor Antritt des Auslandsstudiums ein „Learning Agreement“ schriftlich abzuschließen. Das entsprechende Formular finden Sie hier .
- Die im Ausland zu erbringende Studienleistung muss grundsätzlich sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich des Umfangs (ECTS) mit unseren Prüfungsleistungen vergleichbar sein.
- Das Learning Agreement reichen Sie zusammen mit einer Kursbeschreibung der ausländischen Hochschule an unserem Lehrstuhl ein.
- Die Bearbeitungszeit zur Prüfung/Bestätigung des Learning Agreements am Lehrstuhl dauert ca. 1-2 Wochen.
- Nach Ihrem Auslandsaufenthalt reichen Sie bitte den „Antrag auf Anerkennung für im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen“ (siehe Homepage des Büros für int. Beziehungen) zusammen mit einer Kopie Ihres Zeugnisses der ausländischen Hochschule und Ihrem vorab abgeschlossenen Learning Agreement bei dem entsprechenden Studiengangskoordinator (siehe Homepage des Büros für int. Beziehungen) ein.